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Verbraucherschutz: Energieausweis muss unaufgefordert gezeigt werden

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Landgericht Berlin ein Urteil erstritten, das die Rechte potenzieller Käufer oder Mieter von Wohnungen stärkt.


11.01.2022 - 14:56 Uhr
Einsicht in die Energieeffizienz einer Wohnung mittels des Energieausweises

Das unaufgeforderte Vorzeigen des Energieausweises ist nun Pflicht bei einer Wohnungsbesichtigung. Was Sie darüber wissen müssen, erfahren Sie hier.

Foto: iStock / Getty Images Plus/ simpson33

Das Wichtigste in Kürze

  • Landgericht Berlin: Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht auf Informationen zur energetischen Beschaffenheit einer Immobilie; DUH kündigt verstärkte Kontrollen an
  • Energieausweis gibt Auskunft über Klimafreundlichkeit und zu erwartende Heizkosten einer Immobilie
  • Landesbehörden müssen Informationspflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz sicherstellen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Landgericht Berlin ein Urteil erstritten, das die Rechte potenzieller Käufer oder Mieter von Wohnungen stärkt. Das Gericht bestätigte das im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgeschriebene Recht von Verbraucherinnen und Verbrauchern, wonach Energieausweise bei Wohnungsbesichtigungen gut sichtbar ausgehängt oder unaufgefordert vorgelegt werden müssen (Az LG Berlin 101 O 15/20). Die DUH kündigt an, die Kontrollen in diesem Bereich zu intensivieren.

Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband hatte diese Informationspflicht 2019 bei zwei offenen Wohnungsbesichtigungen überprüft. Bei beiden Terminen wurde sie missachtet. Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen wurden in den Einladungen zur Besichtigung zwar bereitgestellt, vor Ort jedoch nicht. Das Gericht bestätigte nunmehr die Rechtsauffassung der DUH, wonach es keine abgestufte Informationspflicht gebe: Auch bei bereits erfolgter Verbraucherinformation in der Immobilienanzeige gilt eine Informationspflicht bei der Besichtigung.

In der Urteilsbegründung heißt es: „Der bei der Besichtigung vorzulegende Energieausweis ist nicht erst auf Nachfrage vorzulegen, vielmehr ist er ohne eine diesbezügliche Aufforderung zur Verfügung zu stellen (...). Der Interessent muss bei der Besichtigung aktiv auf den Energieausweis gestoßen werden, sei es durch Vorlage, sei es durch Aushang (...)."

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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wir haben ein wichtiges Urteil erkämpft: Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht, den Energieausweis unaufgefordert zu sehen. Hiermit lassen sich energieintensive Gebäude direkt erkennen. Verbraucherinnen und Verbraucher können bewerten, wie klimafreundlich eine Immobilie ist und ob künftig mit hohen Kosten, zum Beispiel fürs Heizen, zu rechnen ist." Damit werde die energetische Qualität einer Wohnung oder eines Hauses ein wichtiges Entscheidungskriterium für den Kauf oder die Miete.

Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung bei der DUH: „Unsere Abfrage bei den verantwortlichen Landesbehörden zur Durchsetzung des GEG ergibt jedes Jahr aufs Neue, dass die zuständigen Stellen die Informationspflichten kaum kontrollieren. Wir gehen davon aus, dass bei zahlreichen Wohnungsbesichtigungen kein Energieausweis gezeigt wird. Wir freuen uns, dass dieses wichtige Lenkungsinstrument mit dem Gerichtsurteil ab sofort nicht mehr wirkungslos bleibt und werden unsere Kontrollen in diesem Bereich intensivieren. Verstöße, die uns Verbraucherinnen und Verbraucher melden, werden wir umgehend an die Behörden weitergeben und sie zum Handeln auffordern."

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