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Photovoltaikanlagen: Das ändert sich 2023

Photovoltaikanlagen sind in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden. Zum Jahreswechsel greifen nun einige Neuerungen auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat, soll nun noch stärker profitieren.

Kai Glinka Autorenfoto

27.12.2022 - 15:13 Uhr
Die Speichertechnik von Photovoltaik

Selten wird die der von den Solaranlagen produzierte Strom genau dann gebraucht, wenn er auch produziert wird. Daher sollte er gespeichert werden, damit er zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen kann.

Foto: Shutterstock / Elena Elisseeva

Bislang gab es für jede Kilowattstunde (kWh), die Besitzer von Photovoltaikanlagen ins öffentliche Netz einspeisten gerade einmal magere sechs Cent. Es war also sinnvoll, so viel Solarstrom wie möglich selber zu nutzen. Zum 1. Januar 2023 treten nun allerdings einige Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft, die Photovoltaikanlagen betreffen und deutlich bessere Vergütungssätze für Volleinspeiser enthält. Somit könnte es nun lukrativer werden, den selbst auf dem Dach produzierten Strom zu verkaufen.

Diese Vergütungssätze gelten ab 2023 bei Photovoltaikanlagen

Schon seit dem 30. Juli 2022 gelten für Photovoltaikanlagen aufgrund der Novelle des EEG neue Vergütungssätze. Diese treten jedoch erst an dem 1. Januar 2023 in Kraft. Die neuen Sätze gelten dann für Anlagen, die seit 2022 in Betrieb sind, sowie Photovoltaikanlagen, die 2023 installiert werden. Unterschieden wird zwischen Volleinspeisern und Eigenversorgern.

Haushalte mit Eigenversorgung produzieren mit ihrer Photovoltaikanlage eigenen Strom. Sie können ab 2023 von höheren Vergütungssätzen profitieren, wenn sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Bei Anlagen mit einer Leistung von zehn Kilowatt-Peak (kWp) bekommen sie nun rund 8,2 Cent pro kWh. Das ist etwa ein Viertel mehr als bisher.

Lohnenswert ist ab 2023 eine Photovoltaikanlage mit Volleinspeisung, denn hier gelten deutlich höhere Vergütungssätze als bisher. Für Anlagen bis zehn kWp schlägt nun ein Vergütungssatz von rund 13 Cent pro kWh zu Buche. Für Volleinspeiser entspricht dies einer Verdoppelung der Vergütung. Eine Volleinspeisung kann sich besonders für Besitzer einer Anlage mit einer Leistung von mehr als zehn Kilowatt lohnen. Zum Glück müssen Sie sich jedoch nicht dauerhaft festlegen: Die Entscheidung zwischen Voll- und Teileinspeisung können Sie jedes Jahr neu treffen. Allerdings muss die Volleinspeisung dem Netzbetreiber vor dem 1. Dezember des Vorjahres gemeldet werden, damit die entsprechende Vergütung ausgeschüttet wird.

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Weitere Änderung 2023: Weniger Steuern für Photovoltaikanlagen

Neben den neuen Vergütungssätzen, die ab dem 1. Januar 2023 greifen, profitieren Photovoltaik-Betreiber auch vom Jahressteuergesetz 2022. Das sieht ab dem Jahr 2023 eine groß angelegte Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen vor. Insbesondere für kleinere und mittelgroße Anlagen. So muss für die Lieferung und Montage einer Anlage mit einer Maximal-Leistung von 30 Kilowatt keine Umsatzsteuer mehr bezahlt werden. Außerdem werden Anlagen mit der gleichen Nennleistung nicht mehr für die Einkommenssteuer berücksichtigt. Und das rückwirkend zum 1.1.2022.

Für neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird auch die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen. Eine weitere EEG-Änderung vom Oktober 2022 besagt, dass auch die Bestandsanlagen bis sieben Kilowatt Leistung (kWp) diese Regelung künftig nicht mehr einhalten müssen. Betagtere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen allerdings auch über den Jahreswechsel hinaus die entsprechende Programmierung der bestehenden 70-Prozent-Regelung beibehalten.

Weniger Bürokratie, einheitliche Standards

Werfen wir den Blick noch ein wenig weiter in die Zukunft, winkt am Horizont bereits eine weitere Erleichterung. Ab 2025 soll es für Photovoltaik-Neukunden einfacher werden, Anfragen an die Netzbetreiber zu stellen. Für eine zeitnahe Bearbeitung solcher Anfragen sollen dann feste Fristen sorgen. Hinzu kommen Pläne, Netzanfragen bundesweit zu vereinheitlichen und vor allem zu digitalisieren.

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