Wenn der Mieter nicht zahlt, folgt eine Abmahnung oder eine fristlose Kündigung. Was rechtens ist, hängt laut Gericht von der Höhe der Mietschulden ab.
Wenn ein Mieter den Mietzins nicht wie vereinbart bezahlt, dann entsteht sehr oft eine brenzlige Situation für ihn. Viele Eigentümer mahnen den Mieter angesichts einer solchen unzuverlässigen Vertragserfüllung ab oder kündigen sofort. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat sich mit dieser Problematik wiederholt befasst und nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS vor Kurzem ein wichtiges Urteil dazu gesprochen. Der Tenor: Ausschlaggebend ist der fehlende Gesamtbetrag.
Eine Mieterin blieb für einen Monat 135 von 704 Euro Miete schuldig und im Folgemonat zahlte sie gar nichts. Der Eigentümer sprach ihr die Kündigung aus. Das zuständige Amtsgericht gab der anschließenden Räumungsklage statt, weil die Betroffene dem Gesetz entsprechend zwei Monate nacheinander einen "nicht unerheblichen" Teil der vereinbarten Summe nicht bezahlt habe. Das Landgericht sah es anders und stellte fest, es handle sich nur im zweiten Monat um einen nicht unerheblichen Teil. Im ersten Monat betrage der Rückstand lediglich 19 Prozent.
Der Bundesgerichtshof wollte dem Splitting des Landgerichts in zwei einzeln zu betrachtenden Monaten nicht folgen. Der gesamte Mietrückstand sei maßgeblich für die Bewertung der Angelegenheit. Wenn man die zwei Monate zusammen betrachte, fehle mehr als eine Monatsmiete. Deswegen sei der Räumungsklage des Eigentümers hier stattzugeben.
Die korrekte Berechnung der Wohnfläche ist bei Mietwohnungen ungemein wichtig, denn sie bestimmt die Höhe der Miete. Gehören aber Treppenhaus und Flur auch dazu?
Die ungewöhnliche Stimme, sein stolzer Gang und die grün-grau-roten Federn machen den Grünspecht zu einem echten Sympathieträger. Diese drei Fakten kennen Sie über den lustigen Vogel garantiert noch nicht.
Wenn es in der Wohnung nebenan zu laut wird, war es das mit dem Nachbarschaftsfrieden. Aber ist bereits ein laut schnarchender Nachbar ein Grund für Schadenersatz?
Ein bisschen zu hoch oder ein paar Zentimeter zu weit rechts? Mit diesen Tipps hängt jeder Bilderrahmen optimal an der Wand – sogar ohne Wasserwaage.
Ein Gemüsegarten ohne Zucchini? Das ist fast undenkbar! Wenn Sie diese Anbaufehler vermeiden, erwartet Sie eine reiche Ernte.
Wer den Vögeln im Garten etwas Gutes tun möchte, der sollte neben Futter auch eine Vogeltränke anbieten. Worauf Sie beim Aufstellen achten sollten, verraten wir Ihnen hier.