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Diese Heizungen müssen 2023 ausgetauscht werden

Aufgrund des Gebäudeenergiegesetzes steht vielen Eigentümern 2023 der Heizungstausch bevor. Welche Heizungen die Austauschpflicht betrifft, lesen Sie hier.


27.12.2022 - 14:23 Uhr
Wärmepumpe

2023 müssen viele Gas- und Ölheizungen ausgetauscht werden. Eine beliebte Alternative sind Wärmepumpen.

Foto: iStock / Getty Images Plus / Ralf Geithe

Um die Klimaziele zu erreichen, hatte die Bundesregierung unter anderem im November 2020 das Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Um alte Heizungen, die viele Treibhausgase ausstoßen, aus dem Verkehr zu ziehen, beinhaltet das Gesetz die Austauschpflicht von Heizungen, die älter als 30 Jahre sind. Haben Eigentümer ihre Heizung also vor dem 1. Januar 1994 eingebaut, sind sie im kommenden Jahr zum Heizungstausch verpflichtet. Doch wie immer gibt es auch Ausnahmen von der Regel. Heizen Sie mit Gas oder Öl, erfahren Sie hier, ob Sie Ihre Heizung wirklich austauschen müssen.

Heizungen, die von der Austauschpflicht betroffen sind

Grundsätzlich müssen Gasheizungen und Ölheizungen ausgetauscht werden. Sie entsprechen nach so vielen Jahren nicht mehr den energetischen Standards und arbeiten ineffizient. Die Austauschpflicht gilt auch, wenn die Gasheizungen und Ölheizungen in der Vergangenheit bereits repariert und einzelne Bestandteile erneuert wurden. Vor allem die Konstanttemperaturkessel, die eine Heizleistung von bis zu 400 Kilowatt haben, sind von der Austauschpflicht betroffen, da sie technisch veraltet sind. Sie verbrauchen enorm viel Energie, da sie durchgängig bei hohen Temperaturen laufen.

Konstanttemperaturkessel erkennen

Ist Ihr Kessel durchgängig in Betrieb und verfügt weder über die Möglichkeit, eine Nachtabsenkung der Heizung einzustellen, noch ist ein Außentemperatursensor erkennbar? Dann haben Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Konstanttemperaturkessel im Heizungsraum stehen.

Heizungen, die nicht ausgetauscht werden müssen

Zwar ist das Alter der Heizung ein entscheidender Faktor dafür, ob die Austauschpflicht greift oder nicht, dennoch müssen nicht alle Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden. Verfügen Sie über ein Brennwertgerät oder einen Niedertemperaturkessel, kann die Heizung unverändert bleiben.

Wohnen die Eigentümer selbst mindestens seit dem 1. Februar 2002 in dem betroffenen Gebäude, darf die veraltete Öl- oder Gasheizung ebenfalls bleiben. Der entscheidende Punkt ist hier die Selbstnutzung. Ist das Gebäude lediglich vermietet, müsste die Heizung nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Sind die Eigentümer erst im März 2002, also eigentlich einen Monat nach der Frist, in ihr eigenes Haus gezogen, entfällt die Austauschpflicht ebenfalls.

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Wenn die Austauschpflicht missachtet wird

Wir raten dazu, die Austauschpflicht für die Heizung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten, da ansonsten ein Bußgeld drohen kann. Zudem ist es möglich, dass der Schornsteinfeger die Heizung stilllegt und den Betrieb verbietet. Ein Szenario, dass sich vor allem im Winter sicher niemand wünscht.

Nutzen Sie stattdessen die Gelegenheit, um auf erneuerbare Energien umzusteigen. Nicht umsonst erfreuen sich Heizungssysteme wie die Solarthermie und die Wärmepumpe immer größerer Beliebtheit. Zwar erfordert es eine gewisse Investition, eine Wärmepumpe oder eine Hybridheizung einzubauen, doch da die fossilen Energieträger wie Öl und Gas immer teurer werden, lohnt sich der Austausch langfristig.

Wechseln Sie von einer Ölheizung beispielsweise zur Brennstoffzellenheizung, einer Wärmepumpe oder einer Solarthermie, haben Sie zudem Anspruch auf Fördergelder. Das ist ausschließlich der Fall, wenn die Heiztechnik erneuerbare Energien verwendet.

Was Hauskäufer wissen müssen

Nur weil man ein Gebäude gekauft und nicht selbst gebaut hat, wird man nicht von der Austauschpflicht für Heizungen befreit. Allerdings haben Käufer zwei Jahre nach dem Kauf Zeit, die Heizung zu erneuern. Demnach handelt es sich hierbei um Kosten, die kalkulierbar sind und die entsprechend beim Verkaufspreis berücksichtigt werden sollten. Ein Haus mit einer alten Ölheizung oder Gasheizung ist dementsprechend weniger Wert.

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