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EU-Sanierungspflicht: Das müssen Hausbesitzer wissen

Die EU möchte den Klimaschutz vorantreiben – unter anderem mit einer geplanten Sanierungspflicht für Gebäude. Bereits ab 2033 sollen alle Gebäude in der EU eine bestimmte Energieeffizienzklasse aufweisen. Das müssen Hausbesitzer jetzt wissen.

Filip Wissert

21.03.2023 - 14:24 Uhr
Haus soll eine sehr gute Energieklasse bekommen

Mit der Sanierungspflicht will die EU das Wohnen klimafreundlicher machen. Was genau das für Eigentümer in Deutschland bedeutet, ist noch unklar.

Foto: iStock/Alberto Masnovo

Mit der EU-Sanierungspflicht gegen den Klimawandel: Gebäude mit schlechter Isolierung sind ein Albtraum für ein nachhaltiges und klimafreundliches Heizen. Bis zu zehnmal so viel Wärme verbraucht ein schlecht gedämmtes Haus im Gegensatz zu einem Haus mit einer optimierten Dämmung.

Die EU möchte in diesem Bereich nun einen wesentlichen Schritt gehen, immerhin ist der Gebäudesektor für rund ein Viertel aller CO2-Emissionen verantwortlich. Lesen Sie hier, was mit der geplanten EU-Sanierungspflicht auf Eigentümer zukommt und welche Gebäude demnach bereits in den nächsten Jahren saniert werden müssten.

EU-Sanierungspflicht wird immer wahrscheinlicher

Die EU beschäftigt sich schon seit Längerem mit dem Thema Sanierungspflicht. Am 14. März 2023 ging man nun den nächsten Schritt: Das EU-Parlament einigte sich auf die Grundsätze einer möglichen Sanierungspflicht. Es gilt als wahrscheinlich, dass jetzt entsprechende Gesetzesentwürfe formuliert und diskutiert werden. Bis die EU-Sanierungspflicht tatsächlich ein Gesetz ist, dürfte es noch ein wenig dauern. Viele Experten sind jedoch der Meinung, dass die Einführung nur noch eine Frage der Zeit ist.

Neue Energieeffizienzklassen für Gebäude

Die ausformulierte Richtlinie der EU-Sanierungspflicht sieht eine Einteilung aller Gebäude in der EU in unterschiedliche Energieeffizienzklassen vor. Die Klassen reichen dabei von A bis G, von sehr effizient bis überhaupt nicht effizient. Die Effizienzklasse A steht stellvertretend für das Null-Energie-Haus, die Effizienzklasse G für die energetisch schlechtesten 15 Prozent eines EU-Landes. Noch bis zum Jahr 2025 sollen alle EU-Mitgliedsstaaten die Einteilung ihres Gebäudebestandes in die unterschiedlichen Effizienzklassen abgeschlossen haben.

In Deutschland müsste durch die EU-Sanierungspflicht die bisher bestehende Einordnung in Effizienzklassen angepasst werden. Bislang erfolgt eine Einstufung in die Klassen A+ bis H.

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EU-Sanierungspflicht: Die schlechtesten Gebäude zuerst

Laut der Richtlinie des EU-Parlaments soll mit der Einführung der neuen Energieeffizienzklassen die Grundlage der Sanierungspflicht gelegt werden. Denn anhand der Einstufung der Effizienz erfolgt anschließend die Pflicht zur Sanierung. Gebäude mit den schlechtesten Einstufungen müssen als Erstes energetisch saniert werden.

So sollen laut der Richtlinie Gebäude mit den Effizienzklassen G und F etwa bis 2030 mindestens auf die Effizienzklasse E kommen. Spätestens bis zum 1. Januar 2033 sollen alle Gebäude in der EU mindestens die Energieeffizienzklasse D erfüllen.

Das EU-Parlament hat in seiner Richtlinie festgehalten, dass die EU-Mitgliedsstaaten die neuen Zielvorgaben für bestimmte Gebäude anpassen können. Faktoren wie wirtschaftliche und technische Machbarkeit der Sanierung sollen dabei berücksichtigt werden. Ebenso sollen Ausnahmen für Gebäude unter Denkmalschutz gelten.

Das kommt auf Eigentümer durch die EU-Sanierungspflicht zu

Wie viele Gebäude von der EU-Sanierungspflicht betroffen sind und was auf Eigentümer genau zukommt, kann bislang noch nicht explizit gesagt werden. Zunächst müssen die Mitgliedsstaaten alle Gebäude in die offiziellen Energieeffizienzklassen einordnen. Es ist davon auszugehen, dass diese in Deutschland wohl so ähnlich ausfallen werden wie die aktuelle Einstufung von A+ bis H.

Ist Ihr Gebäude also bereits jetzt schon in einer der schlechtesten Energieeffizienzklassen wie etwa G oder H, gilt es als wahrscheinlich, dass Sie auch bei der neuen Einstufung in eine der schlechteren Klassen fallen – und Sie Ihre Immobilie sanieren müssen.

Welche Maßnahmen erfolgen müssen, um eine bessere Einstufung zu erreichen, ist ebenso noch ungewiss. Auch hier kann man jedoch davon ausgehen, dass es die ähnlichen Maßnahmen sind, durch die man bei der aktuellen Einordnung seine Energieklasse verbessern kann.

Für Eigentümer von Immobilien, die bereits jetzt schon zu den schlechtesten Energieeffizienzklassen gehören, könnte es sich also lohnen, erste Beratungsgespräche zu führen, beispielsweise mit einem Energieberater. So können Sie sich gleich über entsprechende Förderungen informieren, wie etwa die BEG oder den Steuerbonus für energetische Sanierungen. Sollte die EU-Sanierungspflicht dann kommen, stehen Sie zumindest nicht unvorbereitet da.

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