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Beantragen Sie jetzt die Wohn-Riester-Zulagen

Bereits Anfang des Jahres sollte die Zulage für die Wohn-Riester-Förderung 2022 beantragt werden, empfiehlt die LBS Ost.


04.02.2022 - 13:23 Uhr
Wohn-Riester-Förderung nutzen, um genug Geld ins eigene Haus investieren zu können

Für den Bau eines Hauses gibt es unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten. Wer die Wohn-Riester-Förderung nutzen möchte, sollte sie frühzeitig beantragen. 

Foto: iStock / Getty Images Plus/gece33

Eine frühe Beantragung lohnt sich grundsätzlich. Je früher der Antrag vorliegt, umso eher wird die Zulage dem Wohnförderkonto gutgeschrieben und damit auch verzinst. Für neu abgeschlossene Wohn-Riester-Verträge ist der Antrag bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres beim Anbieter einzureichen.

Riester-Zulagen jährlich sichern

Um die Förderung zu erhalten, muss die Zulage jährlich beim Anbieter beantragt werden. Sparer sollten einmalig den praktischen Dauerzulagenantrag stellen, um dies nicht zu versäumen. Das ist auch nach Abschluss des Vertrags noch möglich. Liegt der Antrag einmal vor, wird die Förderung automatisch bei der Zulagenstelle beantragt. Der Sparer erhält zuverlässig seine Riester-Zulagen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig: Der Anbieter muss informiert werden, wenn sich die Lebenssituation, etwa durch Heirat oder Geburt eines Kindes ändert. Um weiter den vollen Anspruch zu bekommen, sollte die monatliche Sparleistung zügig korrigiert werden. Auch Gehaltserhöhungen oder Arbeitslosigkeit beeinflussen die Höhe der Zulage.

Eine vierköpfige Familie kann jährlich bis zu 950 Euro Riester-Zulagen erhalten. Um den vollen Zulagenanspruch geltend zu machen, sollten die jährlichen Sparleistungen je Vertrag insgesamt vier Prozent des Bruttojahreseinkommens, maximal 2.100 Euro, abzüglich der staatlichen Zulagen betragen. Es gelten keine Einkommensgrenzen.
 

Riester-Sparer sind trotz Dauerzulagenantrag für die regelmäßige Überprüfung der persönlichen Daten verantwortlich. Nicht alle Anbieter fragen automatisch bei ihren Kunden Veränderungen ab. Fehlen zum Beispiel Einzahlungen, werden die Zulagen anteilig gekürzt.

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