Zwar darf Asbest heute nicht mehr verbaut werden. Im Rahmen von Sanierungsarbeiten ist Asbest aber nach wie vor Thema. Der gefährliche Werkstoff wurde seit etwa 1930 bis zum Verbot der Herstellung und Verwendung von Asbest im Jahr 1993 in vielen Gebäuden verbaut – und befindet sich vielfach bis heute noch dort. Ist auch Ihr Haus davon betroffen? Dann machen Sie sich Gedanken über eine Sanierung, bei der eine Fachfirma den gefährlichen Asbest sicher beseitigt. Welche Vorschriften wichtig sind, wann eine Asbestsanierung notwendig ist, welche Kosten dabei auf Sie zukommen und vieles mehr erfahren Sie hier.
Die Herstellung und Verwendung von Asbest wurde im Jahr 1993 wegen seiner krebserregenden Fasern verboten. Bis dahin kam das Material wegen seiner für den Bau vielen guten Eigenschaften viele Jahre zum Einsatz. Sind in Ihrem Haus asbesthaltige Stoffe verbaut, zum Beispiel in Nachtspeicheröfen, in Bodenbelägen, in Fassadenplatten oder auch in Platten auf dem Dach, können Sie diese durch eine Asbestsanierung beseitigen lassen. Mehr zu diesem wichtigen Thema erfahren Sie in unserem folgenden Beitrag.
Asbest ist ein faserförmiger Stoff, der zwischen 1930 und 1993 vielfach verbaut wurde. Besonders gefährlich ist der schwach gebundene Asbest mit einem Asbestanteil von über 60 Prozent. Bei dieser Form lösen sich die Asbestfasern besonders leicht durch Erschütterung und Materialalterung. Ein bekanntes Beispiel für schwach gebundenen Asbest ist Spritzasbest.
Fest gebundener Asbest hingegen enthält nur 10 bis 15 Prozent Asbest und ist damit ungefährlicher – zumindest, solange das Material intakt ist. Die festgebundene Variante finden Sie vor allem in Produkten aus Asbestzement, wie beispielsweise Blumenkästen, Dachplatten und Kabelkanäle, aber auch in Spachtelmassen, Fliesenklebern und anderen Materialien.
Wollen Sie mehr dazu erfahren, wie Sie Asbest erkennen können, lesen Sie auch unseren ausführlichen Artikel zu diesem Thema:
Atmen Sie Asbestfasern ein, kann dies schwere gesundheitliche Folgen haben. Gelangen die krebserregenden Fasern in Ihre Lunge, können Sie das Lungengewebe schädigen. Dadurch entstehendes Narbengewebe kann zu einer Lungenverhärtung, einer sogenannten Asbestose, führen.
Weitere schwerwiegende Folgen können Lungenkrebs sowie Tumore des Lungen- oder Bauchfells sein. Diese bilden sich oft erst nach längerer Zeit. Zwischen Einatmen der Asbestfasern und einer daraus resultierenden Erkrankung können etwa bis zu 30 Jahre vergehen.
Die wichtigste Regelung im Zusammenhang mit Asbest enthält die Gefahrstoffverordnung, die dem Schutz der Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Gefahren durch Gefahrstoffe dient. In ihr ist das seit 1993 bestehende Verbot der Herstellung und Verwendung von Asbest geregelt.
Geht es um Asbestsanierungen, ist die TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe 519) maßgeblich. Sie enthält verbindliche Regeln für den Umgang mit Asbest im Zusammenhang mit Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Diese Regelungen gelten nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatleute.
Allein die Tatsache, dass asbesthaltige Materialien in einem Gebäude verbaut sind, bedeutet nicht automatisch, dass eine Asbestsanierung notwendig ist. Handelt es sich um fest gebundenen Asbest, ist eine Beseitigung nicht unbedingt angezeigt. Im Gegenteil: Der Ausbau ist riskant. Dabei können Asbestfasern freigesetzt werden und so zu einer Gesundheitsgefahr werden.
Anders sieht es aus, wenn Materialien mit fest eingebundenem Asbest nicht mehr intakt sind, sodass das Risiko einer Faserfreisetzung besteht. Diese sollten Sie entfernen lassen. Das ist beispielsweise bei schadhaften Bodenbelägen mit Asbest und asbesthaltigen Dachplatten, die durch Witterungseinflüsse spröde und rissig geworden sind, der Fall. Handelt es sich um schwach gebundenen Asbest, ist eine Sanierung ebenfalls generell geboten.
Entscheidend für die Dringlichkeit der Sanierungsmaßnahmen ist auch die Anzahl der Asbestfasern in der Raumluft. Liegt diese in Ihrem Haus bei mehr als 1.000 Fasern pro Kubikmeter Luft, sollten Sie dringend Maßnahmen ergreifen. Bei einer Konzentration unter 200 Fasern in einem Kubikmeter Luft ist keine Asbestsanierung erforderlich. Werden Werte zwischen 200 und 500 Fasern pro Kubikmeter Raumluft gemessen, sollten Sie langfristig Sanierungsmaßnahmen einplanen und spätestens nach fünf Jahren neue Messungen veranlassen. Sind es 500 bis 1.000 Asbestfasern pro Kubikmeter Raumluft sollten die Arbeiten mittelfristig durchgeführt werden und nach spätestens zwei Jahren eine erneute Überprüfung stattfinden.
Wird eine Belastung mit Asbest festgestellt, sodass eine Asbestsanierung notwendig ist, sollten Sie in jedem Fall den Profi ranlassen. Muss schwach gebundener Asbest beseitigt werden, ist das sogar Pflicht. Bei der Beauftragung eines Unternehmens ist es wichtig, dass dieses einen entsprechenden Sachkundenachweis nach Nr. 2.7 der TRGS 519 erbringt.
Das Spezialunternehmen wird dann entsprechend der Vorgaben der TRGS 519 die Sanierungsarbeiten vorbereiten. Dabei werden erforderliche Schutzmaßnahmen ergriffen, bevor die eigentlichen Sanierungsmaßnahmen beginnen. Im Anschluss an die Entfernung der asbesthaltigen Baustoffe folgt die fachgerechte Asbestentsorgung. Dafür werden die Asbestprodukte staubdicht verpackt und einer behördlich zugelassenen Sonderdeponie zugeführt. Abschließend wird die Arbeitsstelle gründlich gesäubert.
Im Anschluss an das Verfahren kann nun der Einbau von asbestfreien Ersatzmaterialien erfolgen – entweder durch Sie selbst oder durch eine von Ihnen beauftragte Firma.
Die Kosten einer Asbestsanierung hängen sehr stark vom Einzelfall ab. Am besten lassen Sie sich von einem Fachbetrieb ein konkretes Angebot über die zu erwartenden Kosten erstellen.
Für eine grobe Schätzung der Kosten sollten Sie für die Durchführung der Sanierungsarbeiten im Normalfall mit 30 bis 45 Euro pro Quadratmeter rechnen. Teurer wird es, wenn die Beseitigung besonders aufwendig ist. Zudem fallen Kosten für die Entsorgung der Asbestprodukte an. Diese liegen je nach Region pro Tonne bei etwa 100 bis 300 Euro. Vergessen Sie darüber hinaus bei Ihrer Kalkulation nicht die Ausgaben, die aus dem Einbau von asbestfreien Ersatzmaterialien entstehen.
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