Wer eine Immobilie kauft oder verkauft, interessiert sich für die Flurkarte, die heute oft auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt wird. Die Karte zeigt die Lage von Grundstücken, ihre Bebauung und weitere amtliche Kennzahlen. Wann eine Liegenschaftskarte wichtig wird und wo Sie einen Flurkartenauszug bekommen, erklären wir in diesem Beitrag.
Die Begriffe Flurkarte, Liegenschaftskarte und Katasterkarte werden synonym verwendet. Auf einer Flurkarte finden Sie wichtige, amtliche Kennzahlen für Grundstücke eines bestimmten Gebiets. Folgende Informationen zeigt sie an:
Dabei stellt eine Flurkarte Grundstücke und Gebäude in einem Gebiet lediglich maßstabsgetreu dar. Sie gibt nicht die genaue Größe von Grundstücken und Gebäuden wieder. Die Maßstäbe liegen je nach Größe der Flurstücke, Dichte der Bebauung und Bundesland in der Regel zwischen 1:500 und 1:1000 (städtische Gebiete) bis 1:5000 (in einigen Regionen Bayerns).
Die Begriffe Flurstück und Grundstück dürfen nicht synonym verwendet werden! Ein Flurstück ist ein Teil der Erdoberfläche und per Gesetz eindeutig begrenzt. Die Begrenzung wird vom Vermessungsamt beziehungsweise Katasteramt festgelegt und ändert sich nicht. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. In letzterem Fall wird die gesamte Fläche durch Flurstücksgrenzen unterteilt, die jeweils mit einem Grenzstein markiert sind.
Im Gegensatz dazu kann sich die Größe eines Grundstücks ändern: Es können Flurstücke hinzugekauft oder verkauft werden. Der Flurkarte oder Liegenschaftskarte ist zu entnehmen, welche Flurstücke zu einem bestimmten Grundstück gehören.
Jedes Flurstück wird durch ein einzigartiges Kennzeichen benannt. Dieses besteht aus mehreren Elementen, unter anderem der Flurnummer und der Flurstücksnummer.
Eine Flur ist ein Teil einer Siedlung innerhalb einer Gemeinde. Die Grenzen einer Flur werden genau wie die Flurstückgrenzen vom Vermessungsamt festgelegt. Innerhalb jeder Flur gibt es mehrere Flurstücke. Die Nummern dienen entsprechend zur Identifikation der abgegrenzten Flure und Flurstücke. Mehrere Flure werden übrigens zu einer Gemarkung zusammengefasst. Die Gemarkung bildet im Umkehrschluss einen Grundstücksverband aus einer größeren Zahl von in der Regel zusammenhängenden Grundstücken beziehungsweise Flurstücken.
Eine Liegenschaftskarte, Katasterkarte beziehungsweise Flurkarte ist zunächst ein amtlicher Nachweis darüber, dass ein bestimmtes Grundstück tatsächlich existiert. Ein Flurkartenauszug kommt in verschiedensten Situationen praktisch zum Einsatz:
Für eine Baugenehmigung benötigen Sie neben der Flurkarte auch einen amtlichen Lageplan. Auf dem Lageplan finden sich viele Angaben, die auf einer Flurkarte nicht enthalten sind.
Wenn Sie eine Flurkarte oder einen Flurkartenauszug benötigen, wenden Sie sich an das Liegenschaftskatasteramt der Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Dort können Sie die Karte meist formlos per E-Mail, Fax oder Post beantragen. Auch eine persönliche Vorsprache ist bei vielen Ämtern und Behörden möglich.
Grundsätzlich kann jeder Interessierte einen Flurkartenauszug beantragen, beispielsweise aufgrund eines Immobiliengeschäftes. Es ist nicht nötig, ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Beim Antrag müssen Sie allerdings angeben, welche Flurstücke für Sie relevant sind und wie groß der Flurkartenauszug sein soll. Das Amt fertigt dann eine farbige oder schwarz-weiße Kopie des entsprechenden Bereichs für Sie an. Dies ist allerdings nicht kostenlos. Die Gebühren zahlen Sie entweder direkt vor Ort bei der Behörde oder per Rechnung.
Je nach Gemeinde kann die Bearbeitungszeit stark variieren. Mit mindestens einer Woche sollten Sie auf jeden Fall rechnen. Das Katasteramt Hamburg benötigt beispielsweise rund fünf bis acht Werktage für die Bearbeitung des Antrags.
Unter dem Begriff Liegenschaft versteht man zunächst einmal Grundstücke aller Art. Diese können sowohl bebaut als auch unbebaut sein. Die Liegenschaft umfasst sowohl das Grundstück als auch darauf errichteter Immobilien. Im Bebauungsplan kann für Liegenschaften die private, gewerbliche oder industrielle Bebauung vorgesehen sein.
Grundsätzlich benötigen Sie sowohl einen Lageplan als auch eine Flurkarte beziehungsweise Liegenschaftskarte, um eine Baugenehmigung für ein Grundstück zu erhalten. Dies zeigt: Lageplan und Flurstück sind nicht identisch. In folgenden Punkten unterscheiden sich die beiden Papiere:
Lageplan | Flurkarte |
---|---|
Der Lageplan wird auf Basis der Flurkarte angefertigt. | Die Flurkarte stellt die Basis für den Lageplan dar. |
Ein Lageplan wird vom Vermessungsingenieur individuell für ein Baugrundstück erstellt. | Eine Flurkarte ist eine weniger detaillierte, allerdings maßstabsgetreue Darstellung eines Grundstücks. |
Ein Lageplan enthält Angaben zu Eigentümer und Grundbucheintrag, die Höhenveränderungen im Gelände, vorhandene und geplante Bebauung und vieles mehr. | Die Flurkarte zeigt ausschließlich Flurstücke, Flurstücksnummern und deren Grenzen sowie die Gebäude. |
Zusammen mit der erteilten Baugenehmigung sollten Sie sowohl Lageplan als auch Flurkarte gut aufbewahren. Es handelt sich um wichtige Dokumente, die Sie nicht nur beim Verkauf der Immobilie und des Grundstücks benötigen.
Auf einer Flurkarte beziehungsweise Liegenschaftskarte sind die Flurstücke inklusive ihrer Grenzen und Nummern sowie die Immobilie abgebildet. Ein Bebauungsplan hingegen zeigt, inwieweit eine Bebauung von Grundstücken grundsätzlich möglich ist, zeigt also die mögliche Bebaubarkeit mit Immobilien. Außerdem können Sie einem Bebauungsplan entnehmen, welche Flächen nicht bebaut werden dürfen und wie diese stattdessen zu nutzen sind. Die entsprechende Flurkarte ist die Grundlage für jeden Bebauungsplan.
Ein Kataster ist zunächst einmal ein Register, eine Liste oder Sammlung von Dingen oder Sachverhalten mit einem räumlichen Bezug. Konkreter formuliert, ist das Kataster und noch genauer das Liegenschaftskataster, ein landesweit flächendeckendes Register sämtlicher Flurstücke und deren Beschreibung.
Wer eine Flurkarte oder einen Flurkartenauszug anfordert, muss mit Kosten rechnen. Denn der Auszug wird speziell für den Kunden kopiert oder angefertigt. Je nach Art und Größe der Karte veranschlagen die jeweiligen Katasterämter rund 15 bis 60 Euro für eine Liegenschaftskarte. Viele Ämter staffeln dabei die Gebühren. So kosten Auszüge bis zum Format DIN A3 weniger als größere Auszüge von amtlichen Karten. Mehrfachausfertigungen sind übrigens im Verhältnis häufig günstiger als die Erstausfertigung eines Flurkartenauszugs. Grundsätzlich kostenfrei sind Veränderungen an Flurkarten. Dazu gehören die Änderung der Nutzungsart, die Zusammenlegung von Grundstücken oder die Änderung von Bezeichnungen.
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