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Bauaufsichtliche Zulassung: Was Bauherren wissen sollten

Mit einer bauaufsichtlichen Zulassung wird nachgewiesen, dass Bauprodukte und Bauarten bei ordnungsgemäßer Anwendung sicher sind und den jeweiligen technischen Regeln entsprechen. Wir erklären Ihnen, wer die bauaufsichtliche Zulassung erteilt und welchen Nutzen diese hat.


31.03.2018 - 07:02 Uhr
Bauaufsichtliche Zulassung

Die bauaufsichtliche Zulassung weist nach, dass neue, nicht genormte Bauprodukte und Bauarten den jeweiligen Anforderungen entsprechen.

Foto: Lordn/iStock

Die bauaufsichtliche Zulassung wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) mit Sitz in Berlin seit 1968 ausgestellt. Sie ist für Bauprodukte und Bauarten erforderlich, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik, insbesondere Normen des DIN, nicht gibt oder die diese nicht erfüllen. Die bauaufsichtliche Zulassung bestätigt dann die Verwendbarkeit des Produktes und beurteilt dieses gleichzeitig. Doch die Zulassung ist widerruflich und wird grundsätzlich nur für einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt. In der Regel kann ein schriftlicher Antrag die Zulassung jedoch um weitere fünf Jahre verlängern.

Hintergrund der bauaufsichtlichen Zulassung ist das Interesse an der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Denn mit den DIN-Normen kann jeder am Bau Beteiligte nachweisen, dass die eingesetzten Baustoffe und Bauteile den jeweiligen Anforderungen entsprechen und alle Rechtsvorschriften erfüllt sind. Handelt es sich jedoch um neue Baustoffe oder Bauarten, besagt § 20 MBO (Musterbauordnung), dass auch diese der Generalklausel des § 3 MBO entsprechen müssen. Die Nachweisung kann der Hersteller neben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (ABZ) auch mit einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (P) oder mit einer Zustimmung im jeweiligen Einzelfall (ZiE), vorlegen.

Welche Bauprodukte dürfen verwendet werden?

Die Bauprodukteverordnung gilt seit 1. Juli 2013 als EU-Recht und gibt vor, welche Bauprodukte verwendet werden können. So dürfen einerseits Bauprodukte in den Einsatz kommen, die von untergeordneter Bedeutung für die baurechtlichen Anforderungen sind. Aber auch Produkte, die der technischen Norm (DIN-Norm) in den sogenannten Bauregellisten (BRL A Teil 1-3, BRL B Teil 1-2 und BRL C) entsprechen oder eine bauaufsichtliche Zulassung besitzen, können verwendet werden.

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Aufbau des Zulassungsbescheids

Der Aufbau des Zulassungsbescheids besteht aus folgenden Inhalten:

  • Beschreibung des Zulassungsgegenstandes
  • Spezifikation des Anwendungsbereichs
  • Bestimmungen für das Bauprodukt (Eigenschaften, Herstellung, Verpackung, Kennzeichnung, Übereinstimmungsnachweis)
  • gegebenfalls Regelungen zu Entwurf und Bemessung, zu Ausführung und Nutzung, Unterhalt und Wartung

Vorteile der bauaufsichtlichen Zulassung

Für Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Bauherren bietet die bauaufsichtliche Zulassung mehr Sicherheit bei der Planung und Anwendung der Bauprodukte, denn Einzelprüfungen werden unnötig. So können Architekten und Bauherren kreativ, innovativ und kostengünstig bauen – ohne Zeitverzögerung und Unsicherheiten, die eine Zustimmung im Einzelfall mit sich bringen kann.

Die Antragsteller wünschen oft keinen Übergang von der bauaufsichtlichen Zulassung zu einer Norm – denn dies bedeutet, dass das genormte Produkt in Zukunft von jedem hergestellt werden kann, der über die entsprechenden Mittel und Kenntnisse verfügt. Genormte Produkte können also nicht mehr durch Schutzrechte wie zum Beispiel ein Patent, Gebrauchsmuster oder Warenzeichen geschützt werden. Außerdem kann ein genormtes Produkt durch den bisherigen Zulassungsinhaber nicht mehr verändert oder optimiert werden.

Was Sie außerdem wissen sollten

Nicht jedes Bauprodukt erhält eine Zulassung. Die Zulassung kann zudem widerrufen werden, wenn die jeweiligen Anforderungen nicht erfüllt werden oder wenn sich der Gegenstand in Tests nicht bewährt hat. Sobald Sie ein Bauprodukt mit bauaufsichtlicher Zulassung verwenden, muss auf jeder Baustelle eine Kopie des Zulassungsbescheids vorliegen. Außerdem wird vom Hersteller ein Übereinstimmungsnachweis gefordert, und der Zulassungsgegenstand muss mit dem im Zulassungsbescheid genannten Kennzeichnungsschild versehen werden.

Falls Sie unsicher sind, welche Produkte eine Zulassung benötigen, dann können Sie in den Verzeichnissen allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen des DIBt einen Überblick über den aktuellen Stand der Zulassungen erhalten. Wichtig zu wissen: Sicherheitsrelevante Bauprodukte sind immer zulassungspflichtig, wenn sie nicht in der Bauregelliste auftauchen oder wenn sie zwar darin aufgeführt sind, in ihrer individuellen Bauart jedoch wesentlich davon abweichen.

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