Für Menschen ohne Garten ist der Balkon eine ideale Möglichkeit, sich trotzdem eine eigene kleine, grüne Oase zu schaffen. Aber Vorsicht: Diese Pflanzen dürfen nicht auf den Balkon.
Mit dem nahenden Frühling beginnen viele Menschen wieder, ihren Balkon grüner zu gestalten. Denn gerade, wenn man keinen eigenen Garten hat, ist Balkonien eine hervorragende Möglichkeit, sich trotzdem ein Stück Natur nach Hause zu holen. Bevor Sie jetzt aber schon voller Vorfreude in den Gartenbaumarkt fahren: Nicht alle Pflanzen sind auf dem Balkon erlaubt.
An sich haben Mieter immer das Recht, ihren Balkon zu begrünen. Vermieter dürfen die Bepflanzung nicht im Mietvertrag mit einer Extra-Klausel oder in der Hausordnung verbieten. Selbst die Auswahl der Pflanzen steht den Mietern in der Regel frei – es gibt allerdings Ausnahmen.
Mit Kletter- und Rankpflanzen können Sie sich auf natürliche Weise einen Sonnen- und Sichtschutz auf dem Balkon erschaffen. Gerade als Abtrennung zum Nachbarbalkon mittels Rankgitter sind die Pflanzen eine beliebte Wahl. Allerdings sollten Sie zunächst Ihren Vermieter um Erlaubnis fragen, wenn Sie sich Efeu, Wilden Wein und andere Rankpflanzen holen möchten.
Denn Rankpflanzen können in das Mauerwerk eindringen und die Bausubstanz beschädigen. Außerdem können üppig rankende Pflanzen als eine maßgebliche optische Veränderung der Fassade angesehen werden, was vom Vermieter verboten werden kann. Erlaubt Ihnen der Vermieter die Bepflanzung mit Rankpflanzen, sollten Sie darauf achten, dass diese sich nur auf die Rankhilfe beschränken und nicht beginnen, an der Fassade hochzuklettern.
Einen eigenen Baum direkt auf dem Balkon? Das klingt wunderbar, ist rechtlich allerdings eine Grauzone. Denn streng genommen gehören Bäume nicht mehr zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, so ein Rechtsexperte des Bayerischen Rundfunks.
Kleine Bäume sollten in der Regel kein Problem sein, schwierig wird es allerdings, wenn die Bäume größer werden. Zum einen gilt es, die Sicherheit von Nachbarn und Passanten zu gewährleisten, denn ein größerer Baum im Blumentopf kann etwa in einem Sturm leicht umkippen.
Zusätzlich darf ein Baum das optische Erscheinungsbild eines Gebäudes nicht zu sehr beeinträchtigen und nicht die Bausubstanz gefährden. Das gilt sowohl für die Statik als auch für das Mauerwerk. So wurde in München im Jahr 2016 ein Mieter gerichtlich dazu angewiesen, seinen Bergahorn von seiner Loggia zu entfernen. Der hölzerne Blumentopf des Baums war mit der Zeit verrottet, sodass sich die Wurzeln ins Mauerwerk gruben. Außerdem war der Bergahorn so groß geworden, dass er sogar über das Dach des Gebäudes wuchs.
Aufpassen sollten Sie zudem bei Pflanzen, die üppig wachsen, etwa Hängepflanzen oder Blumenampeln. Diese sind zwar erlaubt, allerdings dürfen sie nicht so groß werden, dass sie bis zum Balkon darunter wachsen und somit die Nachbarn beeinträchtigen. Dasselbe gilt für die benachbarten Balkone links und rechts des eigenen Balkons. Nachbarn haben hier das Recht, einen Rückschnitt zu verlangen.
Egal, für welche Pflanzen Sie sich entscheiden, am Ende gilt stets: Sicherheit geht vor. Das bedeutet, dass Blumenkästen, Töpfe und andere Utensilien für Pflanzen stets so auf dem Balkon und am Geländer montiert werden müssen, dass sie keine Gefahr für Nachbarn und Passanten darstellen. So dürfen Blumenkästen beispielsweise auch außerhalb des Geländers montiert werden. Sie müssen allerdings so gesichert sein, dass sie auch bei starken Winden und Unwettern sich nicht lockern und somit herunterfallen könnten.
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